Wer muss ab wann E-Rechnungen schreiben?
| Ab wann | Wer | Was gilt |
|---|---|---|
| Heute schon | Auftragnehmer öffentlicher Stellen (B2G) | XRechnung mit Leitweg-ID ist vielfach bereits Pflicht. |
| 1.1.2027 | Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € | E-Rechnung im B2B verpflichtend ausstellen. |
| 1.1.2028 | Grundsätzlich alle übrigen Unternehmen | Ende der Übergangsfristen — Papier/PDF reichen nicht mehr. |
| Dauerhaft ausgenommen | Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Keine Ausstellungspflicht (§ 34a UStDV) — freiwillig jederzeit möglich. |
Alle Details und Quellen: E-Rechnungspflicht — Fristen & Übergangsregeln · Was gilt für Kleinunternehmer?
Was macht eine gültige E-Rechnung aus?
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 — kein Word-Dokument, kein eingescanntes Papier, kein einfaches PDF. In Deutschland sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML) die gängigen Umsetzungen.
Entscheidend ist die inhaltliche Korrektheit: Pflichtfelder wie Steuernummer oder USt-IdNr., vollständige Adressen, elektronische Kontaktadressen, Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID) und stimmige Summen nach den EN-16931-Rechenregeln. Rechnunglesbar erzeugt den Datensatz nach dem aktuellen Standard XRechnung 3.0 und prüft die Rechnung automatisch nach den deutschen Geschäftsregeln (BR-DE), bevor sie versendet wird.
E-Rechnung schreiben in 3 Schritten
- 1
Rechnungsdaten eingeben
Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuersatz — der Editor führt durch alle Pflichtfelder. Mit Leitweg-ID-Feld für Behördenrechnungen und optionalem Rabatt.
- 2
Live-Vorschau prüfen
Sie sehen die fertige Rechnung während der Eingabe. Beträge, Steuer und Summen werden automatisch berechnet und nach den EN-16931-Rechenregeln abgestimmt.
- 3
Als E-Rechnung versenden
Ein Klick erzeugt die XRechnung (XML) samt lesbarem PDF und versendet beides per E-Mail an Ihren Kunden — mit GiroCode zum Bezahlen per Banking-App.
Kleinunternehmer: keine Pflicht — aber oft der einfachste Weg
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen Sie keine E-Rechnungen schreiben (§ 34a UStDV). In der Praxis verlangen aber Behörden eine XRechnung mit Leitweg-ID, und größere Kunden bevorzugen strukturierte Rechnungen. Der § 19-Modus von Rechnunglesbar erstellt die Rechnung korrekt ohne Umsatzsteuer und mit dem passenden Befreiungsgrund — ein Schalter, fertig.
Was der Editor kann
XRechnung 3.0 / EN 16931
Der erzeugte Datensatz folgt dem aktuellen XRechnung-Standard — geeignet für B2B und Behörden.
Live-Vorschau
Keine Überraschungen: Sie sehen beim Tippen, wie die Rechnung aussieht.
§ 19-Kleinunternehmer-Modus
Ein Schalter — und die Rechnung wird korrekt ohne Umsatzsteuer mit Befreiungsgrund nach § 19 UStG erstellt.
GiroCode (EPC-QR)
Ihr Kunde scannt den QR-Code mit der Banking-App und zahlt ohne Abtippen der IBAN.
Versand per E-Mail
XML und PDF gehen zusammen an den Empfänger — direkt aus dem Dashboard.
- Ausgangsrechnungen bleiben im GoBD-orientierten Archiv — XML und PDF, 10 Jahre Speicherdauer
- Automatische Prüfung nach EN 16931 / BR-DE vor dem Versand
- DATEV-Export für die Übergabe an die Steuerberatung
Ist das sicher? Die konkreten Fakten
Eine Rechnung enthält Kundendaten, Bankverbindung und Steuernummern. Deshalb hier keine Floskeln, sondern nachprüfbare Angaben:
Verarbeitung und Archiv in der EU
Datenbank und Rechnungsarchiv liegen in Frankfurt am Main.
AES-256 verschlüsselt
Archivierte Rechnungen werden verschlüsselt gespeichert (AES-256-GCM).
Kein KI-Modell sieht Ihre Rechnung
Die Rechnung wird deterministisch nach EN 16931 geparst. Ihre Rechnungsdaten werden nicht an ein Sprachmodell gesendet und nicht zum Training verwendet.
Ohne Konto wird nichts gespeichert
Testen Sie ohne Registrierung, wird Ihre Datei nur für die Umwandlung verarbeitet und nicht in unserer Datenbank abgelegt.
Vollständigkeitshalber: Einzelne Dienstleister, etwa für Zahlungsabwicklung und E-Mail-Versand, können Daten auch außerhalb der EU verarbeiten, stets auf Basis von Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüssen. Welche das sind, steht offen in unserer Datenschutzerklärung.
Warum nicht einfach ChatGPT?
Weil ein Chatbot Ihre Rechnung interpretiert, während Rechnunglesbar sie liest. Ein Sprachmodell erzeugt Text, der plausibel aussieht, aber nicht reproduzierbar ist. Es kann keine gültige XRechnung erzeugen, kein GoBD-Archiv führen und keinen DATEV-Export liefern. Und Sie laden dafür Kundendaten, IBAN und USt-IdNr. zu einem fremden Anbieter hoch.
Weg A: allgemeiner KI-Chatbot
- 1Ihre Rechnung enthält Kundendaten, IBAN und USt-IdNr.
- 2Sie laden diese Daten zu einem KI-Anbieter hoch.
- 3Ein Sprachmodell interpretiert den Inhalt.
- 4Sie erhalten Text, den Sie selbst nachprüfen müssen.
Ergebnis: keine gültige XRechnung, kein Archiv, kein DATEV-Export.
Weg B: Rechnunglesbar
- 1Ihre Rechnung bleibt eine strukturierte Datei.
- 2Sie wird deterministisch nach EN 16931 geparst, ohne KI-Modell.
- 3Verarbeitung und Archiv in der EU (Frankfurt), AES-256-verschlüsselt.
- 4Sie erhalten ein lesbares PDF, gültiges XML, Archiv und DATEV-Export.
Ergebnis: lesbares PDF, gültiges XML, GoBD-Archiv, DATEV-Export.
| Kriterium | Allgemeiner KI-Chatbot | Rechnunglesbar |
|---|---|---|
| Liest XRechnung (UBL/CII) und ZUGFeRD | teilweise | Ja |
| Ergebnis ist reproduzierbar (kein Raten) | Nein | Ja |
| Erzeugt eine gültige XRechnung nach EN 16931 | Nein | Ja |
| GoBD-konformes Archiv | Nein | Ja |
| DATEV-Export (EXTF-Buchungsstapel) | Nein | Ja |
| Bezahlen per GiroCode direkt aus dem PDF | Nein | Ja |
| Rechnungsdaten gehen an ein KI-Modell | Ja | Nein |
| Verarbeitung und Archiv | je nach Anbieter | EU (Frankfurt) |
Fairerweise: Wenn Sie nur kurz eine Zahl aus einer XML-Datei ablesen wollen und es dabei nicht um echte Kundendaten geht, tut es auch ein Chatbot. Sobald die Rechnung aber Kundendaten, IBAN und USt-IdNr. enthält, oder Sie sie aufbewahren, buchen oder selbst rechtssicher versenden müssen, endet dieser Weg.
Kurz gesagt: Ein Chatbot rät, was in Ihrer Rechnung steht. Rechnunglesbar liest sie.
Details zur Datenverarbeitung stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
- Kann ich eine E-Rechnung mit Word oder als PDF schreiben?
- Nein. Eine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 — in Deutschland typischerweise XRechnung (XML) oder ZUGFeRD. Ein Word-Dokument oder ein normales PDF ist nur eine „sonstige Rechnung“ und erfüllt die ab 2027/2028 geltende Ausstellungspflicht nicht.
- Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
- Nein — Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind durch § 34a UStDV dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung befreit und dürfen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Zwei Ausnahmen aus der Praxis: Behörden (B2G) verlangen vielfach eine XRechnung mit Leitweg-ID, und größere Geschäftskunden bitten zunehmend um strukturierte Rechnungen. Freiwillig eine E-Rechnung zu schreiben ist jederzeit erlaubt.
- Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
- Ab dem 1.1.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz (also 2026) über 800.000 € lag; ab dem 1.1.2028 grundsätzlich für alle übrigen Unternehmen. Bis dahin sind Papier und — mit Zustimmung des Empfängers — PDF übergangsweise zulässig. Kleinunternehmer bleiben dauerhaft ausgenommen (§ 34a UStDV).
- Was kostet das Erstellen bei Rechnunglesbar?
- Die Registrierung ist kostenlos. Das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen ist Teil des Professional-Abos für 19 € pro Monat oder 189 € pro Jahr — zusammen mit E-Mail-Postfach, GoBD-Archiv und DATEV-Export. Zum reinen Lesen und Umwandeln empfangener Rechnungen gibt es einmalige Guthaben-Pakete ohne Abo.
- Welche Angaben brauche ich für eine gültige XRechnung?
- Neben den üblichen Rechnungsangaben (§ 14 UStG): Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer, vollständige Adressen, E-Mail-Adressen beider Parteien, IBAN für die Zahlung sowie eine Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID). Der Editor von Rechnunglesbar fragt die Pflichtfelder ab und erzeugt daraus eine XRechnung nach aktuellem Standard (XRechnung 3.0).
- Was ist die Leitweg-ID und wann brauche ich sie?
- Die Leitweg-ID ist die Empfänger-Kennung für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G). Sie adressiert die Rechnung innerhalb der Behördenlandschaft und ist dort Pflichtfeld (Käuferreferenz). Ihr Auftraggeber teilt sie Ihnen mit — meist schon in der Bestellung. Für Rechnungen an Unternehmen (B2B) genügt eine andere Käuferreferenz.
- XRechnung oder ZUGFeRD — was soll ich verschicken?
- Beide erfüllen die E-Rechnungspflicht. XRechnung (reines XML) ist bei Behörden Standard und maximal kompatibel; ZUGFeRD kombiniert PDF-Ansicht und XML in einer Datei. Rechnunglesbar erzeugt XRechnung-XML und liefert zusätzlich ein lesbares PDF mit — Ihr Empfänger bekommt beides per E-Mail.
Schreiben Sie Ihre erste E-Rechnung heute.
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