Deutschland führt die verbindliche E-Rechnung im Geschäftsverkehr schrittweise ein
Stand: April 2026 · Nur zur Orientierung, keine Rechtsberatung
Seit Jahren wird der Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen digitalisiert. Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber in Deutschland verbindliche Regeln für den B2B-Bereich gesetzt. Die praktischen Fristen und Definitionen fasst das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer öffentlichen Fragen-und-Antworten-Seite zusammen — ein guter Anker für verlässliche Fakten.
Europäischer Rahmen
Die technische Grundlage ist der europäische Standard EN 16931 zur elektronischen Rechnung. In der EU wurde der strukturierte elektronische Rechnungsaustausch bereits mit der Richtlinie 2014/55/EU (E-Rechnung im öffentlichen Auftragswesen) vorangebracht; nationale Gesetze setzen das für Unternehmen untereinander um. Die Originalfassung der Richtlinie ist öffentlich über EUR-Lex einsehbar.
Was gilt konkret in Deutschland?
Entscheidend sind die gesetzlichen Regelungen, die das BMF fortlaufend in seinen FAQs erläutert. Kurz zusammengefasst (bitte immer die aktuelle Fassung der FAQ prüfen):
- Ab 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B in der Lage sein, E-Rechnungen im Sinne des Gesetzes zu empfangen — also strukturierte, maschinell auswertbare Rechnungen, die dem anerkannten Standard entsprechen.
- Übergangszeitraum: In einer begrenzten Zeit können je nach Unternehmensgröße und Jahreszahl noch andere Rechnungsformen (zum Beispiel klassische PDF- oder Papierrechnungen) mit Zustimmung des Empfängers eine Rolle spielen. Umfang und Enden dieser Übergangsregeln sind im Gesetz und in der BMF-Darstellung genau datiert — hier lohnt der Blick in die Originalquelle.
- Versandpflicht gestaffelt: Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem höheren Vorjahresumsatz (Gesetz: über 800.000 Euro) E-Rechnungen versenden; kleinere Unternehmen folgen mit einer späteren Frist. Ab 1. Januar 2028 soll der strukturierte elektronische Versand im B2B für alle Betroffenen die Regel sein — ohne die Übergangs-Ausnahmen.
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
Was ist mit XRechnung und ZUGFeRD?
Im Alltag begegnen viele Unternehmen XRechnung (reines XML nach deutscher Ausgestaltung) oder ZUGFeRD / Factur-X (PDF mit eingebetteter XML-Struktur). Diese Formate sind darauf ausgelegt, EN 16931 abzubilden. Technische Spezifikationen und Aktualisierungen werden in Deutschland unter anderem über das Portal XRechnung (KoSIT / xeinkauf.de) bereitgestellt.
Was sollten Sie als Unternehmerin oder Unternehmer tun?
- Prüfen Sie mit Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Steuerberater, ob Ihre Systeme den Empfang strukturierter E-Rechnungen bereits abdecken.
- Planen Sie frühzeitig den Versand, sobald Ihre Größe oder die gesetzliche Frist es erfordert.
- Dokumentieren Sie intern, welche Formate Sie akzeptieren und wie Sie Archive führen (häufig im Zusammenhang mit GoBD relevant — ebenfalls Thema für Ihre Steuerberatung).
Wie hilft Rechnunglesbar?
Rechnunglesbar richtet sich an alle, die XRechnung- oder ZUGFeRD-Rechnungen ohne Fachsoftware lesbar machen, konvertieren, prüfen und archivieren wollen. Sie können kostenlos starten, Rechnungen hochladen oder — je nach Tarif — ein Postfach und DATEV-Export nutzen.